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Interessen-vertretung für VW-Aktionäre

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat das lang erwartete Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG eröffnet. Damit erhalten geschädigte Aktionäre sowie Erwerber von Derivaten auf VW-Aktien ab sofort die Gelegenheit zur kostengünstigen Anmeldung ihrer Schadensersatzansprüche zum Musterverfahren.


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Wer wir sind

Als eine der größten Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland vertreten wir bereits die Interessen von mehreren 100 VW-Aktionären. Anfang Oktober 2015 hatten wir eine der ersten Schadensersatzklagen gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig eingereicht und gleichzeitig die Durchführung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens (KapMuG-Verfahren) beantragt.



Stellungnahmen unseres Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Meschede:

VW-Kläger nehmen Winterkorn ins Visier (NDR)
VW hielt Abgasskandal zunächst geheim (RP Online)
Neue Vorwürfe gegen Martin Winterkorn (Bild)
Der erste Düsseldorfer klagt jetzt gegen Volkswagen (WZ)

Worauf es jetzt für Aktionäre ankommt

Dr. Thomas Meschede beantwortet für Sie die wichtigsten Fragen

  • Welche Aktionäre dürfen auf Schadensersatz hoffen?

    „Wir gehen auf Grundlage der bisherigen Informationen davon aus, dass jedenfalls die Aktionäre, welche ab Ende Mai 2014 VW-Aktien erworben haben, gute Aussichten auf Schadensersatz besitzen. Denn das in den USA ansässige International Council on Clean Transportation (ICCT) hatte in Zusammenarbeit mit der West Virginia University am 15. Mai 2014 eine Studie veröffentlicht, nach der bei Abgasmessungen von Dieselfahrzeugen der VW-Gruppe große Differenzen beim Stickoxidausstoß festgestellt worden waren. VW wurde seitens des ICCT umgehend über diese Studie informiert und stand seit der Veröffentlichung über Monate im intensiven Austausch mit dem ICCT und der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA. Ab diesem Zeitpunkt bestand für den Vorstand der VW AG aus unserer Sicht die Verpflichtung den Vorwürfen mit Nachdruck nachzugehen und den Kapitalmarkt kurzfristig mit einer sog. Ad-hoc-Mitteilung über die Abgasmanipulation zu informieren.

    Ob und inwiefern der Vorstand von VW bereits früher auf die Abgasmanipulationen hingewiesen wurde oder im Rahmen seiner Kontrollpflichten („Compliance“) Kenntnis hiervon hätte erlangen müssen, ist noch nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass VW bereits seit dem Jahre 2008 wiederholt auf die mögliche Abgasmanipulation an seinen Diesel-Fahrzeugen hingewiesen worden war. Hier wird die Frage zu klären sein, ob der Vorstand seinen sog. Compliance-Pflichten hinreichend nachgekommen ist."

  • Wie hoch ist mein Schadensersatzanspruch?

    „Nach der Rechtsprechung des BGH steht dem Aktionär im Falle einer pflichtwidrig unterlassenen ad-hoc-Mitteilung Anspruch auf Erstattung des sog. Erwerbsschadens zu, d.h. Rückzahlung des Erwerbspreises Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien auf den Emittenten.

    Beispiel: Hat ein Aktionär Aktien im Wert von € 20.000,- erworben und hält er die Aktien noch heute, dann beträgt der Schaden € 20.000,-. Hat der Aktionär die Aktien zwischenzeitlich verkauft, dann ist der Verkaufserlös auf den Schaden anzurechnen. Hat ein Aktionär bspw. für € 20.000,- Aktien erworben und kurz nach Bekanntwerden der Abgasmanipulation für € 10.000,- veräußert, beträgt der Schaden € 10.000,-.

    Alternativ kann der Aktionär seine Forderung auch auf den sog. Kursdifferenzschaden beschränken. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen dem Erwerbspreis und dem hypothetischen Kurs, welchen die Aktie im Zeitpunkt des Erwerbs bei rechtzeitiger Veröffentlichung der Abgasmanipulation besessen hätte. Diese Schadenshöhe kann zunächst nur geschätzt werden und wird in einem Gerichtsverfahren in der Regel durch ein Sachverständigengutachten geklärt.

    Wir gehen von einem geschätzten Kursdifferenzschaden iHv ca. € 61,80 je Vorzugsaktie und € 55,65 je Stammaktie aus. Es handelt sich hierbei um die Differenz zwischen den Schlusskursen im Xetra-Handel am Freitag, den 18.09.2015 und den Schlusskursen am Dienstag, den 22.09.2015."

  • Wie kann ich meine Rechte durchsetzen?

    „Die Aktionäre können sich durch Einreichung einer Klage oder durch spätere Anmeldung an dem Musterverfahren beteiligen.

    Der direkteste Weg der Beteiligung ist die Einreichung einer eigenen Klage. In dieser Klage können eigene Feststellungsanträge für das Musterverfahren gestellt werden, welche vom OLG sodann mit Verbindlichkeit für alle anderen Verfahren beschieden werden.

    Alternativ besteht die Möglichkeit, sich dem Musterverfahren per Anmeldung anzuschließen. Die Anmeldung hemmt den Lauf der Verjährung, so dass der Schadensersatzanspruch bis zum Ausgang des Musterverfahrens gesichert wird. Zudem ist die Beteiligung per Anmeldung kostengünstiger als eine Klage."

  • Wann verjähren meine Ansprüche?

    „Nach herrschender Auffassung verjähren die Schadensersatzansprüche von VW-Aktionären innerhalb von 3 Jahren ab Kenntniserlangung von den Abgasmanipulationen. Die Verjährungsfrist beginnt demnach Ende des Jahres 2015 und endet Ende des Jahres 2018.

  • Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

    „Eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung ist bei Altverträgen grundsätzlich möglich. Sofern Sie über einen Versicherungsvertrag verfügen, welcher vor dem Jahre 2004 abgeschlossen wurde, kommt eine Kostenübernahme unter Umständen in Betracht. In diesem Fall führen wir gerne unverbindlich und kostenfrei eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung durch. Hierfür benötigen wir lediglich den Namen der Versicherung, Ihre Versicherungsnummer und die Wertpapierabrechnungen über den Kauf und evtl. Verkauf der Aktien."

  • Gibt es Möglichkeiten zur Prozessfinanzierung?

    „Mehrere Prozessfinanzierungsgesellschaften haben uns gegenüber bereits grundsätzliches Interesse an der Übernahme der Kosten klagender Aktionäre gegen Erfolgsbeteiligung signalisiert."

  • Wie lange kann das KapMuG-Verfahren dauern?

    „Die Dauer des KapMuG-Verfahrens lässt sich im Voraus schwer abschätzen. Ein negatives Beispiel ist das Musterverfahren in Sachen Deutsche Telekom: Das Musterverfahren wurde im Jahre 2006 begonnen. Die Entscheidung des BGH zugunsten der Aktionäre fiel erst im Dezember 2014.

    Im KapMuG-Verfahren um die Hypo Real Estate (HRE) dagegen, einem mit rund einer Milliarde Euro vergleichsweise großen Fall, ging es deutlich schneller. Innerhalb von zwei Jahren war der Prozess vor dem OLG erfolgreich für die Kläger beendet. Das BGH-Verfahren läuft noch.

Gebühren­rechner

Welche Kosten entstehen durch die Teilnahme am Musterverfahren?

„Die Kosten sowohl der Klage als auch der bloßen Anmeldung richten sich nach dem Streitwert. Der Streitwert besteht in der Höhe des geltend gemachten Schadens.

Bei einem Streitwert von bspw. € 20.000,- beträgt das Kostenrisiko eines Klageverfahrens erster Instanz mit Klärung durch Musterentscheid € 5.497,50 € brutto zzgl. anteiliger Auslagen für etwaige Sachverständigengutachten und den Prozessbevollmächtigten des Musterklägers. Die Kosten sind selbstverständlich nur dann zu bezahlen, wenn der Prozess verloren geht.

Die Teilnahme durch bloße Anmeldung eines Schadensersatzanspruches zum OLG kostet bei einem Streitwert von € 20.000,- demgegenüber nur € 902,68 brutto."


Geben Sie hier einfach Ihren Streitwert an und Sie erfahren sofort die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten für die Anmeldung zum VW- Musterverfahren inkl. MwSt.



Streitwert bis EUR:
Gesamtkosten EUR:



Bei Streitwerten über 200.000,00 EUR sprechen Sie uns gerne auf die entstehenden Kosten an.

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Als Experten im Kapitalanlagerecht bündeln wir die Ansprüche betroffener Aktionäre

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Bei Fragen zum Musterverfahren und Ihren möglichen Schadensersatzansprüchen als VW-Aktionär erreichen Sie uns auch telefonisch unter:

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  • RA Dr. Thomas Meschede

    Dr. Thomas Meschede

    Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist seit 2005 schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig und Partner der mzs Rechtsanwälte.

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